Darf der Arbeitgeber die Hosenfarbe vorschreiben?
Wer sich als Arbeitnehmer weigert, die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen, muss im Ernstfall mit einer Kündigung rechnen. Auf eine entsprechende Berufung, die vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 SLa 224/24) verhandelt wird, weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. In dem Fall wehrt sich ein Mann gegen die Kündigung seines Arbeitgebers. Die Kleiderordnung des Industriebetriebs schreibt für Mitarbeiter in der Produktion unter anderem eine rote Arbeitshose vor. Dafür hat das Unternehmen mehrere Gründe: Zum einen geht es um Wahrung eines ein...