Flug verspätet: Auch bei Pauschalreise drei Jahre Ansprüche
Bei annullierten oder verspäteten Flügen unterliegen die Ansprüche der Reisenden auf Ausgleichszahlungen auch dann der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn die Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Leitsatzentscheidung festgehalten. Diese Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Ausnahmeregelung, nach der bestimmte Ansprüche von Pauschalreisenden bereits nach zwei Jahren verjähren, finde hier keine Anwendung, urteilte der Karlsruher Senat. (Az.: X ZR 62/23) In dem konkreten Fall waren zwei Reisende im Mai 2019 ...