BGH stärkt Fluggastrechte von Pauschalreisenden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil die Fluggastrechte von Pauschalreisenden gestärkt. Demnach können Urlaubern auch dann Entschädigungen bei Flugausfällen zustehen, wenn die Pauschalreise vorzeitig abgebrochen wurde. In dem verhandelten Fall ging es um eine Kreuzfahrt, die wegen eines Corona-Ausbruchs unter der Besatzung abgebrochen werden musste – und um den anschließenden vorzeitigen Rückflug zwei Reisender nach Hause. Der Flug, auf den sie eigentlich eingeteilt waren, fand nämlich nicht statt. Stattdessen kamen sie mit einem Ersatzflug mehr als 24 Stunden später daheim an. Die ...