pauschalreise
Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Hunderttausende Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hat, kann diese sich nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen: Um welche Reisen geht es?Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH...
DPA (German)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil die Fluggastrechte von Pauschalreisenden gestärkt. Demnach können Urlaubern auch dann Entschädigungen bei Flugausfällen zustehen, wenn die Pauschalreise vorzeitig abgebrochen wurde. In dem verhandelten Fall ging es um eine Kreuzfahrt, die wegen eines Corona-Ausbruchs unter der Besatzung abgebrochen werden musste – und um den anschließenden vorzeitigen Rückflug zwei Reisender nach Hause. Der Flug, auf den sie eigentlich eingeteilt waren, fand nämlich nicht statt. Stattdessen kamen sie mit einem Ersatzflug mehr als 24 Stunden später daheim an. Die ...
DPA (German)
Bei annullierten oder verspäteten Flügen unterliegen die Ansprüche der Reisenden auf Ausgleichszahlungen auch dann der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn die Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Leitsatzentscheidung festgehalten. Diese Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Ausnahmeregelung, nach der bestimmte Ansprüche von Pauschalreisenden bereits nach zwei Jahren verjähren, finde hier keine Anwendung, urteilte der Karlsruher Senat. (Az.: X ZR 62/23) In dem konkreten Fall waren zwei Reisende im Mai 2019 ...
DPA (German)
Immer öfter bieten Reiseveranstalter neben dem Paket aus Flug und Hotel auch eine Zugverbindung zum Flughafen an. Was für Reisende praktisch klingt, kann aber rechtlich für Ärger sorgen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Denn nicht immer fallen diese sogenannten «Rail and Fly»-Angebote unter das Pauschalreiserecht. Normalerweise haften die Anbieter von Pauschalreisen für den Ausfall von Leistungen, wie zum Beispiel dem Flug. Damit das auch für die Zugreise zum Flughafen gilt, muss diese aber explizit Teil der Buchung und kein Zusatzangebot sein, so das EVZ. Das ist lau...
DPA (German)
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